Berechnung der Lohnbeiträge
Hier berechnen Sie die voraussichtlichen AHV/IV/EO/ALV-Beiträge einzelner Arbeitnehmer.
Die Familienzulagenbeiträge sind je nach Kanton unterschiedlich und werden deshalb nicht in die Berechnung miteinbezogen.
Achtung: Für Erwerbstätige im Rentenalter ziehen Sie einen Freibetrag von monatlich Fr. 1'400.00 bzw. jährlich Fr. 16'800 von der Bruttolohnsumme ab.
Diese Berechnung ergibt nur eine allgemeine Übersicht über die Beiträge. Für eine rechtsverbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Ausgleichskasse.
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AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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