Für Arbeitgebende
Hier finden Arbeitgebende nützliche Informationen.
Paritätische Beiträge
Beitragspflicht der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber und Arbeitnehmende entrichten die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV je hälftig. Sowohl die Beiträge an die Familienausgleichskasse als auch die Verwaltungskosten gehen ausschliesslich zu Lasten der Arbeitgeber.
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Online-Rechner gibt Auskunft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen
Änderung Akontobeiträge
Arbeitgeber und Arbeitnehmende entrichten die Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV je hälftig. Sowohl die Beiträge an die Familienausgleichskasse als auch die Verwaltungskosten gehen ausschliesslich zu Lasten der Arbeitgeber.
Wie hoch sind die Beiträge?
Der Online-Rechner gibt Auskunft.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO
Merkblatt 2.05 - Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Merkblatt 2.06 - Hausdienstarbeit
Merkblatt 2.07 - Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber
Merkblatt 2.08 - Beiträge an die Arbeitslosenversicherung
Merkblatt 2.11 - Beitragspflicht auf Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigungen
Hat sich Ihre Lohnsumme wesentlich verändert?
Bitte melden Sie uns wesentliche Änderungen der Lohnsumme, damit die Akontobeiträge entsprechend angepasst werden können. Sie vermeiden damit Nachzahlungen und eventuell Verzugszinsen. Die Anpassung können Sie direkt online über die Plattform connect vornehmen.
An-/Abmeldung Mitarbeitende
Bitte melden Sie uns wesentliche Änderungen der Lohnsumme, damit die Akontobeiträge entsprechend angepasst werden können. Sie vermeiden damit Nachzahlungen und eventuell Verzugszinsen. Die Anpassung können Sie direkt online über die Plattform connect vornehmen.
Anmeldung
Die Meldung von neu eintretenden Mitarbeitenden ist spätestens zusammen mit der Jahreslohnmeldung vorzunehmen. Wir empfehlen, der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende jeweils bereits bei Stellenantritt zu melden. Dies bringt beidseitige administrative Vorteile im Falle des Bezugs von EO-, Mutterschafts- oder Familienzulagenleistungen. Am einfachsten erledigen Sie die Meldung online via die Plattform connect. Die Anmeldung umfasst folgende Angaben:
Personen, die bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber noch keine AHV-Nummer haben (Grenzgänger, Zuzüger aus dem Ausland), erhalten aufgrund der Anmeldung einen AHV-Versicherungsausweis mit ihrer Versichertennummer.
Abmeldung
Austritte von Mitarbeitenden sind zwingend innerhalb von 10 Arbeitstagen zu melden, sofern diese Familienzulagen beziehen (Art. 18d Abs.2 FamZV). Die Austrittsmeldung kann ebenfalls online über das Portal connect erfolgen.
Formular
Das Formular Ein-/Austritte von Personal und Lohnsummenanpassung ist lediglich für sporadische Ein- und Austrittsmeldungen gedacht. Mehr Komfort und Sicherheit bietet die Meldung über das Portal connect.
Lastschriftverfahren (LSV) / Debit Direct (DD)
Die Meldung von neu eintretenden Mitarbeitenden ist spätestens zusammen mit der Jahreslohnmeldung vorzunehmen. Wir empfehlen, der Ausgleichskasse neue Mitarbeitende jeweils bereits bei Stellenantritt zu melden. Dies bringt beidseitige administrative Vorteile im Falle des Bezugs von EO-, Mutterschafts- oder Familienzulagenleistungen. Am einfachsten erledigen Sie die Meldung online via die Plattform connect. Die Anmeldung umfasst folgende Angaben:
- AHV-Nummer
- Name / Vorname
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Eintrittsdatum in die Firma
- evtl. Heimatstaat
Personen, die bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber noch keine AHV-Nummer haben (Grenzgänger, Zuzüger aus dem Ausland), erhalten aufgrund der Anmeldung einen AHV-Versicherungsausweis mit ihrer Versichertennummer.
Abmeldung
Austritte von Mitarbeitenden sind zwingend innerhalb von 10 Arbeitstagen zu melden, sofern diese Familienzulagen beziehen (Art. 18d Abs.2 FamZV). Die Austrittsmeldung kann ebenfalls online über das Portal connect erfolgen.
Formular
Das Formular Ein-/Austritte von Personal und Lohnsummenanpassung ist lediglich für sporadische Ein- und Austrittsmeldungen gedacht. Mehr Komfort und Sicherheit bietet die Meldung über das Portal connect.
Vereinfachen Sie Ihren Zahlungsverkehr mit dem Lastschriftverfahren (LSV+) für Banken resp. mit Debit Direct (DD) für die Postfinance.
Ihre Vorteile:
Wie melde ich mich für LSV/DD an?
Sie brauchen lediglich das nachstehende Formular „(LSV+/DD) Belastungsermächtigung mit Widerspruchsrecht" auszufüllen und unterzeichnet einzusenden. Schicken Sie das Formular
Formular
(LSV+/DD) Belastungsermächtigung mit Widerspruchsrecht
Behördenbestätigung / Submission
Ihre Vorteile:
- Sie verringern Ihren administrativen Aufwand, denn die Akontobeiträge werden automatisch am Fälligkeitsdatum Ihrem Konto belastet.
- Sie brauchen sich keine Gedanken über Zahlungsfristen und Verzugszinsen zu machen.
- Sie sparen Post- oder Bankgebühren, denn LSV und DD sind kostenlos.
- Sie haben kein Risiko, denn Sie können bei Unstimmigkeiten eine bereits getätigte Belastung innerhalb von 30 Tagen rückgängig machen.
Wie melde ich mich für LSV/DD an?
Sie brauchen lediglich das nachstehende Formular „(LSV+/DD) Belastungsermächtigung mit Widerspruchsrecht" auszufüllen und unterzeichnet einzusenden. Schicken Sie das Formular
- bei Belastungsermächtigung für das Postkonto an unsere Kasse
- bei Belastungsermächtigung für das Bankkonto direkt an Ihre Bank.
Formular
(LSV+/DD) Belastungsermächtigung mit Widerspruchsrecht
Bestätigung über die korrekte Bezahlung der AHV-Beiträge
Benötigen Sie für eine Behörde oder einen Geschäftspartner eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die AHV/IV/EO/ALV- und FAK-Beiträge rechtzeitig und vollständig bezahlt haben? Benützen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an:
061 285 22 22 (Inkassoabteilung verlangen).
Wir stellen die entsprechende Bestätigung auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch aus.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Zustellung der Bestätigung auf dem Postweg und ausschliesslich an die bei uns registrierte Adresse der Firma, über welche die Auskunft erteilt wird.
Arbeitgeberrevision
Benötigen Sie für eine Behörde oder einen Geschäftspartner eine schriftliche Bestätigung, dass Sie die AHV/IV/EO/ALV- und FAK-Beiträge rechtzeitig und vollständig bezahlt haben? Benützen Sie das Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an:
061 285 22 22 (Inkassoabteilung verlangen).
Wir stellen die entsprechende Bestätigung auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch aus.
Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Zustellung der Bestätigung auf dem Postweg und ausschliesslich an die bei uns registrierte Adresse der Firma, über welche die Auskunft erteilt wird.
Unsere Revisoren vollziehen mit ihrer Kontrolltätigkeit einen gesetzlichen Auftrag. Darüber hinaus verstehen sie sich aber vor allem als Ihre Berater.
Welche Ziele verfolgt eine AHV-Arbeitgeberkontrolle?
Adressänderung
Welche Ziele verfolgt eine AHV-Arbeitgeberkontrolle?
- Schutz der Arbeitnehmenden
- Korrekturen von fehlerhaften Arbeitgeberabrechnungen
- Beratung der Arbeitgeber
Melden Sie uns Ihre Adressänderung online.
Kassenbeitritt
Der Beitritt zu unserer, in der ganzen Schweiz tätigen AHV-Ausgleichskasse, setzt die Mitgliedschaft bei unserem Gründerverband, Wirtschaftskammer Baselland, voraus.
Anmeldung
Anmeldeformular für Selbständigerwerbende, Personengesellschaften und juristische Personen
Zusatzfragebogen für Teilhaber von Personengesellschaften
Kontakt
Fragen betreffend der Mitgliedschaft bei unserer Kasse, beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an (+41 61 285 22 22 ), oder buchen Sie einen Online-Termin über unsere Homepage. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weiteres zum Thema
Weitere Informationen zur Ausgleichskasse der Witschaftskammer Baselland finden Sie hier.
Anmeldung
Anmeldeformular für Selbständigerwerbende, Personengesellschaften und juristische Personen
Zusatzfragebogen für Teilhaber von Personengesellschaften
Kontakt
Fragen betreffend der Mitgliedschaft bei unserer Kasse, beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an (+41 61 285 22 22 ), oder buchen Sie einen Online-Termin über unsere Homepage. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Weiteres zum Thema
Weitere Informationen zur Ausgleichskasse der Witschaftskammer Baselland finden Sie hier.