Die Versicherungsunterstellung von Grenzgängern im Homeoffice liegt aktuell ausnahmsweise auch dann in der Schweiz, wenn diese aufgrund der Corona-Situation ihrer Arbeit ausschliesslich im EU-Wohnsitzstaat nachgehen. Die Gültigkeitsdauer dieser Ausnahmeregelung kann je nach Staat unterschiedlich sein und hängt auch von der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie ab. Den jeweils aktuellsten Stand finden Sie hier: Link Bundesamt für Sozialversicherungen
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