Lohndeklaration 2025: Letzte Tage vor Fristablauf

Anfang Dezember haben die uns angeschlossenen Arbeitgeber Unterlagen für die Lohndeklaration 2025 erhalten. Wir erinnern Sie daran, dass die Lohnmeldung bis zum 30. Januar 2026 bei der Ausgleichskasse eingereicht werden müssen. Wird diese Frist nicht eingehalten, fallen auf den auszugleichenden Beiträgen Verzugszinsen an.

Nutzen Sie die Vorteile der Online-Lohnmeldung. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Lohnmeldung via Einmalcode

Sie sind noch nicht bei connect angemeldet. Mit dem Einmal-Code auf der Rekapitulation können Sie uns Ihre Jahreslohndeklaration online einreichen.

Lohmeldung via connect
Bitte beachten Sie, dass ab dem 01.01.2026 der Zugang zu unserer Online-Plattform «connect» zwingend erforderlich ist. Wir empfehlen Ihnen, sich bereits heute einen Account einzurichten.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Schicken Sie eine E-Mail an connect@ak114.ch oder rufen Sie uns an Tel.: 061 560 17 40.

Sie sind noch nicht für connect angemeldet und möchten dieses dauerhaft nutzen: Bestellung Registrierungscode

Einstieg für bereits registrierte connect Benutzer: Login für bisherige connect Benutzer 

Lohnmeldung via ELM
Mit einem swissdec-zertifizierten Lohnprogramm können Sie Ihre Daten direkt aus Ihrem Buchhaltungsprogramm übermitteln. Unsere Empfängernummer lautet:

  • AHV-AVS 114.000
Abschaltung ELM 4 per 30.06.2026
Die Löhne und Mitarbeitermeldungen können ab 01.07.2026 nur noch über ELM 5 übermittelt werden. Bei Fragen empfehlen wir die folgende Infoseite der Swissdec: Abschaltung ELM 4.0 | Swissdec

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