Entschädigung für Vaterschaftsurlaub
Ab 1. Januar 2021 erhalten Väter bei der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres AHV-pflichtigen Bruttolohns vor der Geburt oder maximal 196 CHF pro Tag.
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Anspruch Vaterschaftsentschädigung
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Der Bezug ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Geburt möglich.
Anmeldung Vaterschaftsentschädigung
Anmeldeformular
Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung:
- Ihr Kind wird am 1. Januar 2021 oder später geboren.
- Sie waren in den letzten 9 Monaten vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert und sind in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig gewesen.
- Sie gelten am Tag der Geburt als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender.
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Der Bezug ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Geburt möglich.
Die Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber kann erst erfolgen, nachdem Sie den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub bezogen haben oder spätestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes. Zuständig ist die Ausgleichskasse jenes Arbeitgebers, bei welchem Sie den letzten Tag des Vaterschaftsurlaubs bezogen haben.
Als Selbständiger melden Sie sich direkt bei Ihrer Ausgleichskasse an. Sind Sie gleichzeitig Arbeitnehmer und selbständigerwerbend, ist die Ausgleichkasse zuständig, an die Sie die Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.
Formulare
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