Entschädigung für Vaterschaftsurlaub
Ab 1. Januar 2021 erhalten Väter bei der Geburt ihres Kindes zwei Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Entschädigung beträgt 80 Prozent Ihres AHV-pflichtigen Bruttolohns vor der Geburt oder maximal 220 CHF pro Tag.
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Anspruch Vaterschaftsentschädigung
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Der Bezug ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Geburt möglich.
Anmeldung Vaterschaftsentschädigung
Anmeldeformular
Adoptionsentschädigung
Unter folgenden Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung:
- Sie waren in den letzten 9 Monaten vor der Geburt des Kindes nach AHV-Gesetz obligatorisch versichert und sind in dieser Zeit mindestens 5 Monate lang erwerbstätig gewesen.
- Sie gelten am Tag der Geburt als Arbeitnehmer oder Selbständigerwerbender.
Die Urlaubstage können Sie am Stück, wochen- oder tageweise beziehen. Der Bezug ist innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Geburt möglich.
Die Anmeldung durch Ihren Arbeitgeber kann erst erfolgen, nachdem Sie den 14-tägigen Vaterschaftsurlaub bezogen haben oder spätestens 6 Monate nach der Geburt des Kindes. Zuständig ist die Ausgleichskasse jenes Arbeitgebers, bei welchem Sie den letzten Tag des Vaterschaftsurlaubs bezogen haben.
Als Selbständiger melden Sie sich direkt bei Ihrer Ausgleichskasse an. Sind Sie gleichzeitig Arbeitnehmer und selbständigerwerbend, ist die Ausgleichkasse zuständig, an die Sie die Beiträge für die selbstständige Erwerbstätigkeit bezahlen.
Erwerbstätige, die ein Kind von unter vier Jahren zur Adoption aufnehmen, haben ab 1. Januar 2023 Anspruch auf einen durch die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigten zweiwöchigen Adoptionsurlaub. Sind beide Elternteile erwerbstätig, können sie die zwei Wochen Urlaub frei untereinander aufteilen. Kein Leistungsanspruch besteht bei einer Stiefkindadoption.
Anträge auf Adoptionsentschädigung sind bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) einzureichen.
Anträge auf Adoptionsentschädigung sind bei der Eidgenössischen Ausgleichskasse (EAK) einzureichen.
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