Der Beitritt zu unserer in der ganzen Schweiz tätigen AHV-Ausgleichskasse setzt die Mitgliedschaft bei unserem Gründerverband, Wirtschaftskammer Baselland, voraus. 
  
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 Sie werden neu selbständig: 
Fragebogen zur Abklärung der sozialversicherungsrechtlichen Stellung von erwerbstätigen Personen
Zusatzfragebogen für Teilhaber von Personengesellschaften.
 Sie sind bereits als Selbständigerwerbende/r anerkannt und bei einer Ausgleichskasse registriert: 
Anmeldeformular für Selbständigerwerbende, Personengesellschaften und juristische Personen
Kontakt
 Fragen betreffend der Mitgliedschaft bei unserer Kasse, beantworten wir Ihnen gerne. Rufen Sie uns an (+41 61 285 22 22 ), oder buchen Sie einen Online-Termin über unsere Homepage. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. 
Weiteres zum Thema
 Weitere Informationen zur  Ausgleichskasse der Witschaftskammer Baselland finden Sie hier. 
              
 
       
               
               
               
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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