Nichtvertragsstaatsangehörige
            
            
                Sie sind Staatsangehörige/r eines Nichtvertragsstaates und reisen definitiv aus der Schweiz aus:  Sie können einen Antrag auf Rückvergütung der AHV-Beiträge stellen, sofern Sie mindestens ein Jahr in der Schweiz Beiträge bezahlt haben. 
 Nähere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. 
  
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
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