Nicht erwerbstätige Ehepartner eines Entsandten
            
            
                Sie begleiten Ihre/n erwerbstätige/n, weiterhin in der Schweiz versicherte/n Ehepartner/in ins Ausland und sind dort nicht erwerbstätig: Sie können der obligatorischen Versicherung beitreten. 
 Bei Erwerbstätigkeit im Ausland und Wohnsitz ausserhalb der EU/EFTA können Sie der freiwilligen Versicherung beitreten, sofern Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. 
Mehr nützliche Informationen finden Sie hier: 
  Merkblatt 10.02 - Freiwillige Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung 
  
  Merkblatt 10.03 - Angehörige von Staaten, mit welchen die Schweiz kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. 
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                