Für eine Invalidenrente müssen Sie sich dann anmelden, wenn feststeht, dass die Einschränkungen noch während längerer Zeit bestehen werden. Die Anmeldung reichen Sie bei der IV-Stelle des Wohnsitzkantons ein. 
 Das notwendige Anmeldeformular finden Sie hier: Anmeldung für Erwachsene: berufliche Integration/Rente. 
Nützliche Informationen über die Leistungen der IV finden Sie in den folgenden Merkblätter: 
Merkblatt 4.01 - Leistungen der Invalidenversicherung (IV) 
Merkblatt 4.02 - Taggelder der IV 
Merkblatt 4.03 - Hilfsmittel der IV> 
 Merkblatt 4.04 - Invalidenrenten und Hilflosenentschädigungen der IV 
Merkblatt 4.05 - Vergütung der Reisekosten in der IV 
Merkblatt 4.06 - Das IV-Verfahren 
Merkblatt 4.08 - Hörgeräte der IV 
Merkblatt 5.01 - Ergänzungsleistungen zur AHV und IV 
              
 
       
               
               
               
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                