Mutterschaftsversicherung des Kantons Genf
            
            
                Die Mutterschaftsversicherung Genf richtet für im Kanton Genf erwerbstätige Mütter während der Mutterschaft weitergehende Leistungen aus (z.B. Differenzzahlungen zur Mutterschaftsentschädigung, Zahlung ab 99. Tag bis zum 112. Tag). 
 Im Gegensatz zur Mutterschaftsentschädigung (Schweiz) werden über die Mutterschaftsversicherung Genf auch Entschädigungen bei Adoption ausgerichtet.
              
                  Weiteres zum Thema:
                
                
               
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                