Umzug innerhalb der Schweiz
            
            
                Wenn Sie innerhalb der Schweiz in eine neue Wohnung umziehen, kann dies den Anspruch auf Familienzulagen (Anspruchskonkurrenz), die Höhe der Hilflosenentschädigung (bei Umzug in ein Heim) und Ergänzungsleistungen beeinflussen. 
 Melden Sie die Adressänderung der zuständigen Ausgleichskasse, wenn für Sie einer der folgenden Punkte zutrifft: 
- Ich beziehe Familienzulagen (Arbeitnehmende: Meldung über den Arbeitgeber; Selbständigerwerbende: Meldung direkt an die Ausgleichskasse )
- Ich beziehe ein Taggeld der Invalidenversicherung
- Ich beziehe eine Alters-, Invaliden-, Witwen-, Witwer- oder Waisenrente
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     Ich beziehe eine Hilflosenentschädigung 
    
 
- Ich beziehe Ergänzungsleistungen
- Ich bezahle Beiträge als nichterwerbstätige Person
- Ich bin selbständigerwerbend.
Vergessen Sie auch nicht eine Änderung der Zahlungsverbindung zu melden.
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
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                           Vollmacht
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