Anmeldung
            
            
                Wo melde ich mich an?
 Personen, welche noch keinen Anspruch auf eine Altersrente haben, reichen ihre Anmeldung bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons oder bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes ein. 
 Personen im Rentenalter reichen die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ein, die ihre Rente auszahlt, oder bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes. 
Die notwendigen Anmeldeformulare zur Hilflosenentschädigung finden Sie hier: 
Anmeldung: Hilflosenentschädigung IV 
Anmeldung: Hilflosenentschädigung AHV 
              
 
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
               
                