(Flexibles) Rentenalter
Anspruch auf eine Altersrente haben alle Personen, welche das Rentenalter (Mann 65, Frau 64) erreicht haben und während mindestens einem Jahr in der Schweiz versichert waren.
Der Bezug der Altersrente kann um ein oder zwei Jahre vorgezogen oder um ein bis fünf Jahre aufgeschoben werden. Näheres entnehmen Sie dem Merkblatt 3.4 - flexibles Rentenalter.
Für Kinder, welche das 18. Altersjahr noch nicht erreicht haben oder welche das 25. Altersjahr noch nicht erreicht haben und noch eine Ausbildung absolvieren, wird zusätzlich zur Altersrente eine Kinderrente ausgerichtet.
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