Erwerbsausfallentschädigung
Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben Dienstleistende für
- für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
- für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
- für jeden Kurstag bei eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend+Sport und Jungschützenleiterkursen.
Für Privatpersonen
Pensionierung / Rente
Änderungsmeldungen
Erklärvideos