Erwerbstätigkeit
            
            
                Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen Beiträge an die AHV/IV/EO und ALV. 
  
   Selbständigerwerbende 
 entrichten keine Beiträge an die ALV, da sie nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert sind. 
Merkblätter:
Merkblatt 2.01 - Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO 
Merkblatt 2.02 - Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO
              
                  Weiteres zum Thema:
                
                
               
               
               
               
       
                   AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
AHV-Reform, gültig ab 1.1.2024
                           Vollmacht
Vollmacht
                       
                
               
                