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Hilflosenentschädigung

Wer hat Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung?

Ob jemand Hilflosenentschädigung erhält, hängt nicht von Einkommen und Vermögen, sondern vom Grad der Hilflosigkeit ab. Hilflos ist, wer für alltägliche Lebensverrichtungen wie Aufstehen, Ankleiden, Toilette, Essen etc. dauernd auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und dauernder Pflege oder persönlicher Überwachung bedarf.

Anspruch haben nur Personen mit Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz.

Anmeldung
Wo melde ich mich an?

Personen, welche noch keinen Anspruch auf eine Altersrente haben, reichen ihre Anmeldung bei der IV-Stelle ihres Wohnkantons oder bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes ein.

Personen im Rentenalter reichen die Anmeldung bei der Ausgleichskasse ein, die ihre Rente auszahlt, oder bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes.

Die notwendigen Anmeldeformulare zur Hilflosenentschädigung finden Sie hier:

Anmeldung: Hilflosenentschädigung IV
Anmeldung: Hilflosenentschädigung AHV
Anschrift
AUSGLEICHSKASSE WIRTSCHAFTSKAMMER BASELLAND
Viaduktstr. 42
4002 Basel
Telefon 061 285 22 22
E-Mail info@ak114.ch
Öffnungszeiten
Schalter / Telefon
09:00-11:00 14:00-16:00
Telefonkontakte
Terminvereinbarung
08:00-17:00  
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